Wenn es einmal lauter wird
Wegen Lärm kommt es immer mal wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn. Grundsätzlich gilt: Jeder Mieter hat ein Recht auf Ruhe. Allerdings ist es schwer einzugrenzen, was als Lautstärke normal ist, und wo Lärm anfängt.
Als zumutbar gelten zum Beispiel der Lärm von Staubsaugern, der Waschmaschine, Dusch- oder Badegeräusche und normal spielenden Kindern. Auch gegen Musik in Zimmerlautstärke unabhängig von der Tageszeit ist nichts einzuwenden. Entgegen vieler Annahmen ist das Musizieren mit Instrumenten, die gewöhnlich in geschlossenen Räumen gespielt werden, erlaubt.
Damit sich niemand gestört fühlt, ist es wichtig, sich an die Ruhezeiten im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu halten. In der Regel gelten die Zeiten zwischen 13 bis 15 Uhr sowie von 20 bis 7 Uhr als Ruhezeiten. Während dieser Stunden sollten Sie als Mieter Tätigkeiten, die Krach verursachen oder lauter sind, vermeiden.
Der häufigste Grund für Streitigkeiten zwischen Nachbarn ist Partylärm. Feiert man auf dem Balkon oder auf der Terrasse, muss es ab 22 Uhr ruhig sein. Viele nehmen an, es gäbe ein Gesetz, ausnahmsweise Lärm machen zu dürfen. Dieses existiert leider nicht. Auch ein Geburtstag, und sei es ein runder, berechtigt nicht zum Stören der Nachtruhe.
Sollten Sie sich durch Lärm von Nachbarn gestört fühlen, raten wir Ihnen als erstes ein Gespräch zu suchen. Oft finden sich Kompromisse und das Problem löst sich schon auf diesem Wege. Führt dieser Schritt nicht zur Ruhe, können Sie von Ihrem Vermieter verlangen, dass dieser dafür sorgt, dass der Lärm aufhört. Auszuschließen sind hierbei Lärmbelästigungen, die zum Beispiel durch Verkehr von einer stark befahrenen Straße oder eine Kneipe in der näheren Umgebung verursacht werden. Zumindest dann, wenn die Umstände bei Abschluss des Mietvertrages bekannt sein mussten.